Verkaufsbedingungen des Herstellers von mobilen Bauzäunen

Verkaufsbedingungen des Herstellers von mobilen Bauzäunen :ER Fence sp. z o.o. mit Sitz in 42-100 Kłobuck, Kolejowa Straße 45, im Folgenden als Verkäufer bezeichnet,
und Unternehmen, die die andere Partei des Kaufvertrags sind, im Folgenden als Käufer bezeichnet.

Der Verkäufer verkauft Bauzäune und andere vom Verkäufer hergestellte Sortimente an die Käufer erst nach Erhalt der vom Käufer erteilten Bestellung nur schriftlich oder via Email. Der Käufer gibt eine Bestellung auf, nachdem er sich mit den vom Verkäufer angebotenen Produkten vertraut gemacht hat. und Informationen, die der Verkäufer auf der Website des Verkäufers zur Verfügung stellt, oder Informationen, die dem Käufer telefonisch oder auf dem elektronischen Wege zur Verfügung gestellt werden.

Alle Informationen über die vom Verkäufer angebotenen Produkte sollten nur als Informationen behandelt werden und sind erst nach Abschluss eines Vertrags zwischen dem Verkäufer und dem Käufer verbindlich.

§1 Zustandekommen des Vertrages

Die Grundlage für den Abschluss eines Kaufvertrags mit dem Verkäufer ist eine schriftliche Bestellung gemäß Artikel 78 des Bürgerlichen Gesetzbuches, wobei eine per E-Mail gesendete Nachricht als betrachtet gilt, solange sie die Identifikationsdaten des Absenders enthält, einschließlich des Vor- und Nachnamens der vom Käufer zur Aufgabe der Bestellung bevollmächtigten Person, und die Firmendomain des Käufers enthält. die Menge der bestellten Ware und der Nettopreis einer Wareneinheit.
Jede gesetzlich vorgesehene Möglichkeit eines stillschweigenden (impliziten) Vertragsabschlusses ist ausgeschlossen. Ist in der erteilten Bestellung die Übereinstimmung des Materials mit der Norm nicht angegeben oder enthält sie keine Beschreibung der gewünschten Qualität des Materials, so wird sie als handelsübliche Ware ohne Haftung für besondere Qualitätsanforderungen geliefert.
Bei der Erteilung des ersten Auftrages fügt der Auftraggeber dem Auftrag Kopien der Registrierungsunterlagen des Auftraggebers bei.

§2 Ausführung von Aufträgen

Wenn der Verkäufer Zweifel an der finanziellen Situation des Käufers hat oder der Käufer mit der Zahlung der zuvor gelieferten Ware in Verzug ist, hat der Verkäufer das Recht, die weitere Lieferung der Ware zu unterlassen, eine angemessene Sicherheit und Zahlung innerhalb von 3 Tagen zu verlangen und nach Ablauf dieser Frist innerhalb von 14 Tagen von den zuvor abgeschlossenen Verträgen zurückzutreten. Der Verkäufer ist von jeglicher Haftung im Zusammenhang mit der verspäteten Lieferung der Ware befreit, wenn der Grund dafür die Tatsache ist, dass sein Lieferant von Materialien, die für die Produktion benötigt werden, die Lieferung nicht rechtzeitig erfüllt hat oder der Lieferant Mängel an dem für die Produktion gelieferten Material verschwiegen hat.
Der Verkäufer behält sich vor, dass das gelieferte Produkt mit einer Toleranz von +/- 10% in Bezug auf das Gewicht und die Dicke des für die Herstellung verwendeten Materials geliefert wird und diese Tatsache in keiner Weise die ausgeführte Bestellung beeinflusst, die als vollständig ausgeführt gilt, wenn sie innerhalb der oben genannten Toleranzen liegt.
Die Parteien vereinbaren dass die Kosten der Verladung der Verkaufer ubernimmt.
Der Käufer verpflichtet sich, die Ware persönlich oder in seinem Namen durch das benannte Transportunternehmen, das die abgeschlossene Bestellung abholt, sorgfältig zu untersuchen.
Die Unterzeichnung des Wareneingangsdokuments ist gleichbedeutend mit der Feststellung der Einhaltung der Mengen- und Qualitätsvorschriften.
Die Angabe des Empfängers der Ware durch den Käufer ist gleichbedeutend mit der Ermächtigung zur Abholung der Ware, mit allen Folgen, als ob der Käufer die Ware persönlich abholen würde.
Die Ausführung jeder Bestellung kann vom Verkäufer ausgesetzt werden:

  • für den Fall, dass der Käufer die Schuld gegenüber dem Verkäufer über das maximal gewährte Handelslimit hinaus überschreitet
  • Verzug bei der Rückzahlung von Verbindlichkeiten gegenüber dem Verkäufer von mehr als 14 Tagen
  • Änderungen oder Rücknahme des Handelslimits.

Bei der ersten Auftragserteilung fügt der Auftraggeber dem Auftrag Kopien seiner Registrierungsdokumente bei.

§3 Preise und Zahlungsbedingungen

Preise und Zahlungsbedingungen für die verkaufte Ware werden jeweils in der Auftragsbestätigung angegeben.
Der Käufer verpflichtet sich, den Preis in der bestätigten Bestellung und gemäß der ausgestellten Rechnung zu zahlen.
Beanstandungen des Käufers berechtigen ihn nicht, die Zahlung zurückzuhalten,
Wenn der Käufer mit der Zahlung des gesamten oder eines Teils des Preises für die gelieferte Ware in Verzug ist, zahlt er dem Verkäufer die gesetzlichen Verzugszinsen. Die Zinsen können am Ende des Kalenderjahres ausgestellt werden und umfassen alle unbezahlten Rechnungen.
Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Zahlungsbedingungen jederzeit zu ändern
Der Verkäufer erklärt, dass die Ausführung von Aufträgen mit Zahlungsaufschub auf der Grundlage der Festlegung eines individuellen Handelslimits (Schuldenlimit) für den Käufer durch den Verkäufer erfolgt, das die maximale Höhe der Schulden des Käufers angibt. Das Handelslimit wird vom Verkäufer auf der Grundlage der Registrierungsdokumente des Käufers und deren Überprüfung sowie auf der Grundlage der vom Käufer festgelegten Sicherheit gewährt.
Wenn nach Vertragsabschluss Umstände eintreten, die eine Erhöhung des Preises für die gelieferte oder angebotene Ware rechtfertigen, die mit einer Erhöhung der Zölle oder zusätzlicher öffentlich-rechtlicher Abgaben verbunden ist, hat der Steuerpflichtige das Recht, den Preis der Ware unter Angabe des Grundes für die Erhöhung entsprechend zu erhöhen.
Transaktionen mit einem neuen Kunden werden auf der Grundlage von Bargeld/Vorauszahlung auf das vom Verkäufer angegebene Konto durchgeführt

§4 Reklamationen

Allfällige Mengen- und Qualitätsmängel wegen sichtbarer Mängel sind bei Erhalt der Ware geltend zu machen und müssen sich auf die Versandpapiere der betreffenden Lieferung beziehen.
Ordnungsgemäß eingereichte Beschwerden werden innerhalb von 14 Werktagen ab dem Datum der Benachrichtigung geprüft.
Die Beschwerde wird schriftlich angenommen oder abgelehnt.
Der Käufer verpflichtet sich, die beanstandete Ware im Lieferzustand dem Verkäufer bei jedem seiner Besuche zur Überprüfung zur Verfügung zu stellen.
Der Käufer verpflichtet sich, die mangelhafte Ware gegen Lieferung einer neuen Charge zurückzugeben.
Ist zur Beurteilung von Mängeln ein Gutachten durch einen unabhängigen Sachverständigen erforderlich, liegt es in der Verantwortung des Käufers, dieses in Auftrag zu geben. Der Verkäufer nimmt nach Einholung des entsprechenden Gutachtens Stellung zur Mangelhaftigkeit der Ware, der es einem unabhängigen Sachverständigen in Auftrag gibt, auf das sich der Verkäufer und der Käufer einigen.
Die Kosten für Gutachten und andere Kosten im Zusammenhang mit der Prüfung der Reklamation gehen zu Lasten des Verkäufers, wenn sie angenommen wird, oder vom Käufer im Falle ihrer Ablehnung.
Preise und Zahlungsbedingungen für die verkaufte Ware werden jeweils in der Auftragsbestätigung angegeben.
Der Käufer verpflichtet sich, den Preis in der bestätigten Bestellung und gemäß der ausgestellten Rechnung zu zahlen.

§5 Eigentumsrecht

Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der verkauften Sache vor, bis der Käufer den gesamten Preis bezahlt hat.
Der Käufer erklärt sich damit einverstanden und bestätigt, dass der Verkäufer Eigentümer der Ware ist, bis die gelieferte Ware gemäß der ausgestellten Rechnung vollständig bezahlt ist.
Wenn der Käufer die Zahlung an den Verkäufer nicht innerhalb der gesetzten Fristen leistet, gestattet der Käufer dem Verkäufer, die unbezahlten Warenchargen aus dem Lager des Käufers oder einem anderen Ort oder bei den Empfängern des Käufers abzuholen, wo sich die unbezahlten Warenchargen befinden.
Der Käufer gestattet dem Verkäufer auch, die Forderungen des Käufers gegen seine Auftragnehmer zu übernehmen und ist verpflichtet, seine Abnehmer über diese Möglichkeit und diese Gelegenheit zu informieren und auch solche Abholung dem Verkaufer ermoglicht.Die Kosten für die Abholung unbezahlter Warenchargen gehen zu Lasten des Käufers.

§6 Höhere Gewalt

Der Verkäufer ist nicht verantwortlich für die teilweise oder vollständige Erfüllung des Vertrags, die durch höhere Gewalt (außergewöhnliche Umstände wie Streiks, Krieg, Katastrophen, Wetterbedingungen usw.) verursacht wurden.
Im Falle höherer Gewalt wird die Vertragserfüllung für die Dauer der oben genannten Umstände ausgesetzt.

§7 Zuständigkeit des Gerichts

Für die vom Verkäufer abgeschlossenen Verträge gelten ausschließlich die Bestimmungen des polnischen Rechts.
Alle Streitigkeiten, die sich zwischen den Parteien ergeben und sich aus den oben genannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem zwischen dem Verkäufer und den Käufern geschlossenen Vertrag ergeben, werden nach polnischem Recht von den Gerichten in Polen behandelt, die für den Sitz des Verkäufers zuständig sind.

§8 Schlussbestimmungen

Änderungen dieser Bedingungen der Zusammenarbeit bedürfen unter Androhung der Nichtigkeit der Schriftform.
Sollten sich die Bestimmungen dieser Bedingungen der Zusammenarbeit als ungültig oder unwirksam erweisen, so wird dadurch die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In einem solchen Fall verpflichten sich die Parteien, diese Bestimmungen zu akzeptieren,
die die vorstehenden Bestimmungen in wirksamer Weise widerspiegeln.
Die oben genannten Verkaufsbedingungen treten am 01.02.2025 in Kraft und ersetzen alle vorherigen Vertrage und Vereinbarungen mit den bisherigen Kunden sowie andere Bestimmungen oder Vereinbarungen, die zwischen dem Verkäufer und seinen Empfängern getroffen wurden, und stehen für Informationen auf dem Homepage des Verkaufers :www.er-fence.com